Wohnflächen . Nutzflächen

Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der Flächenangabe in dem Ihnen vorliegenden Mietvertrag oder Kaufvertrag?

Oder Sie wollen eine Wohnung oder gewerblich genutzte Fläche vermieten oder verkaufen und möchten dem Mieter oder Käufer die korrekte Mietfläche angeben?

Auftraggeber: Mieter, Vermieter, Amts- und Landgerichte

Meine Erfahrung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten hat gezeigt, dass bei vielen Gebäuden die Wohn- und Nutzflächen nicht richtig angegeben sind. Offensichtlich sind viele Eigentümer nicht in der Lage, die Flächen korrekt zu ermitteln. Wenn aber die Wohnflächen oder Nutzflächen Grundlage einer Mietzahlung sind, kann das für Mieter dauerhaft zu finanziellen Mehrbelastungen oder beim Eigentümer zu dauerhaften Mindereinnahmen führen. Bei der Wohnungsmiete ist davon nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkostenabrechnung betroffen.

Zu beachten ist jedoch, dass es nur dann Sinn macht, auf eine Korrektur der Fläche, bzw. des Vertrages oder auf Mietminderung zu drängen wenn der Größenunterschied bei über 10 % liegt; denn der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, dass eine mehr als 10% zu kleine Wohnfläche zur entsprechenden Minderung berechtige, weil dieses einen erheblicher Mangel darstelle, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich mindere. Dieses gelte auch rückwirkend.

Rechtsgrundlagen für die Flächenberechnung sind bei Wohnflächen die Wohnflächenverordnung WoFlV und bei Nutzflächen die DIN 277/2005. Bei gewerblichen Mietflächen wird oft die Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen MF-G angewandt.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der im Mietvertrag oder Kaufvertrag angegebenen Fläche haben, vermesse ich Ihnen diese gerne. Danach erhalten Sie von mir eine maßstäbliche Handzeichnung mit einer richtigen Wohnflächenberechnung oder Nutzflächenberechnung nach den einschlägigen Rechtsnormen.

Beispiel Grundriss-Zeichnungen mit Wohn- und Nutzflächenberechnung

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon, Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, LippetalLippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in Willingen, Korbach, Bad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.

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