Auftrag

Wenn Sie mir für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens Ihr Vertrauen schenken wollen, benötige ich von Ihnen als Auftraggeber folgende erste Angaben.

Welche Art von Gutachten benötigen Sie?

[z.B. vollständiges Verkehrswertgutachten, Verkehrswertgutachten in Kurzform, überschlägliche Ermittlung des Preisniveaus, Plausibilitätsprüfung]

Welches Grundstück soll bewertet werden?

[z.B. ­Stadt, Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück(e)]

Welche Gebäudeart steht auf dem Grundstück?

[z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Teileigentum, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb]

Welche Nutzung findet im Gebäude bzw. auf dem Grundstück statt?

[z.B. Wohnung(en), Büro(s), Ladenlokal, Fachmarkt, Gaststätte, Schreinerei, Kfz-Werkstadt]

Sind wesentliche Grundstücksrechte Gegenstand der Bewertung?

[z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast]

Für welchen Zweck wird das Gutachten benötigt?

[z.B. Kauf, Verkauf, Erbschaftsregelung, steuerlicher Bedarf, Scheidung]

Wer ist Auftraggeber?

[Vorname, Name oder Firma, Straße, Stadt]

Wer ist Eigentümer?

[Vorname, Name oder Firma, Straße, Stadt]

Sind Ihnen für die Vorlage des Gutachtens Fristen gesetzt worden?

[z.B. durch das Finanzamt]

Für welchen Bewertungsstichtag muss der Verkehrswert ermittelt werden?

[z.B. i.d.R. Ortstermin, bei Erbschaft Tag des Eigentumsübergangs, bei steuerlichem Bedarf vom Finanzamt vorgegeben, bei Scheidungen Tag der Eheschließung und Tag der Antragstellung auf Scheidung]

Mit diesen Informationen kann ich Ihnen das Vollmacht-Formular sowie bei Bedarf den schriftlichen Vertrag ausgefüllt zusenden.

Der Auftrag kann von Ihnen mündlich, per e-Mail, durch konkludentes Handeln z.B. Zurücksenden der unterschriebenen Vollmacht oder schriftlich per Vertrag erteilt werden.

Im Falle eines Gutachtens erfolgt die Beauftragung als Werkvertrag und im Falle einer Beratung als Dienstvertrag nach BGB.

Die Auftragsvergabe erfolgt unter Anerkennung meiner "Auftrags- und Vertragsbedingungen sowie Vergütung für gutachterliche Tätigkeiten".

Falls Sie noch Fragen haben, beantworte ich diese gerne.

Verlinkungen