Verkehrswertgutachten in Kurzform

Meine Kurzgutachten zum Verkehrswert eines Grundstücks entsprechen rechnerisch ebenfalls den normierten Anforderungen des § 194 Baugesetzbuches – BauGB und der Immobilienwertverordnung – ImmoWertV sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006 – WertR 06 mit den Anlagen 1 bis 11 und 12 bis 22, bzw. der Bodenrichtwertlinie – BRW-RL der Vergleichswertrichtlinie VW-RL, der Ertragswertrichtlinie EW-RL und der Sachwertrichtlinie – SW-RL an die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken.

Auch bei Ihnen erfolgt eine umfangreiche Recherche zur Klärung aller wertrelevanten öffentlichen Rechte und Belastungen sowie eine ausgiebige Ortsbesichtigung und Abgleich der Akten- und Genehmigungslage mit den vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten, verbunden mit einem gegebenenfalls erforderlichen Aufmaß, wenn dies wegen fehlendefr oder unzureichender Pläne erforderlich ist.

Das Kurzgutachten unterscheidet sich vom vollständigen Verkehrswertgutachten aber dadurch, dass neben allen Berechnungen mit Ausnahme des Brutto-Raum-Inhalts nur eine einseitige Beschreibung des Objektes erfolgt und es nur eine einseitige Begründung der wertbegründenden Annahmen enthält. Auf eine umfangreiche Beschreibung des Objekts, der Wertermittlungsschritte und seiner besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale wird verzichtet. Als Anlagen werden nur ein Kataster mit den Gebäudeplänen, planungsrechtliche Grundlagen, Quellen für Bodenrichtwerte, Mietwerte, Standortfaktoren beigefügt. Auf eine reichhaltige Bebilderung wird bis auf maximal 5 Fotos ebenfalls verzichtet. Der Umfang beläuft sich im Allgemeinen insgesamt auf 25 bis 45 Seiten.

Für manche, vor allen einvernehmliche Fälle reicht das Kurzgutachten. Bei möglichen Interessenskonflikten, z.B. Scheidung, Erbschaftsauseinandersetzung, steuerlichem Bedarf oder sonstigen zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen kann davon nur abgeraten werden. 

Beispiel Einfamilienhaus

Vermögensbewertung

Meine Kurzgutachten im Auftrag der Gemeindeverbände katholischer Kirchengemeinden dienen, ähnlich wie bei dem „Neuen kommunalen Finanzmanagement“ der Kommunen, der kalkulatorischen Abschreibung der nicht pastoral genutzten kirchlichen Grundstücke in den kirchlichen Haushalten.

Einvernehmlich mit dem Auftraggeber ist jedoch keine Recherche von Rechten und Belastungen erfolgt und die Gutachten sind auf Wunsch des Auftraggebers ausschließlich im Ertragswertverfahren erarbeitet worden. Es handelt sich daher nicht um Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, sondern um Gutachten für den besonderen Wert des Grundstücks, unter Ausklammerung wesentlicher Bestandteile eines Verkehrswertgutachtens. Sie sind daher als Grundlage zum Verkauf nur bedingt geeignet. Das Berechnungsverfahren entspricht jedoch ebenfalls der ImmoWertV.

Dieses Verfahren eignet sich jedoch auch für Grundstückseigentümer, wenn die erarbeitungsbedingten Rechte, Risiken und Ungenauigkeiten ausgeklammert werden sollen.

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon, Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, LippetalLippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in Willingen, Korbach, Bad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.

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