Wertgutachten "light"

Wenn Sie wissen, dass das zu bewertende Grundstück frei von wertbeeinflussenden Rechten oder Belastungen ist und Sie das Gutachten nur für den Eigenbedarf benötigen, kann als noch kostengünstigere Alternative das Wertgutachten „light“ – ähnlich dem Verkehrswertgutachten in Kurzfassung – angeboten werden. Auch der „light“-Fassung liegen die normierten Anforderungen des § 194 Baugesetzbuches – BauGB und der Immobilienwertverordnung – ImmoWertV sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006 – WertR 06 mit den Anlagen 1 bis 11 und 12 bis 22, bzw. der Bodenrichtwertlinie – BRW-RL der Vergleichswertrichtlinie – VW-RL, der Ertragswertrichtlinie EW-RL und der Sachwertrichtlinie – SW-RL an die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken zugrunde. 

Das Wertgutachten „light“ wird inhaltlich und rechnerisch genauso aufgebaut wie mein Verkehrswertgutachten in Kurzfassung. Die „light“-Fassung unterscheidet sich vom Verkehrswertgutachten in Kurzfassung aber dadurch, dass auf die Recherche und Bewertung dinglicher, gesetzlicher, öffentlicher und privater Rechte und Belastungen sowie Ermittlung planungsrechtlicher Zahlen verzichtet wird. Dieser Verzicht stellt aber einen Mangel in Bezug auf die Definition des Verkehrswerts nach § 194 BauGB dar. Das Ergebnis der Wertermittlung ist daher risikobehaftet und führt nicht zu einem Verkehrswert. Er wird als besonderer Wert bezeichnet.

Als Anlagen werden ähnlich wie beim Kurzgutachten ein Kataster aus dem GIS des zuständigen Landkreises mit den Gebäudeplänen, Bodenrichtwerte, Mietwerte beigefügt. Auf eine reichhaltige Bebilderung wird bis auf maximal 5 Fotos ebenfalls verzichtet. Der Umfang beläuft sich im Allgemeinen insgesamt auf 20 bis 40 Seiten.

Das Wertgutachten „light“ dient alleine dem Eigenbedarf und ersetzt kein Verkehrswertgutachten. Es ist in einer streitigen Auseinandersetzung ungeeignet und wird weder gerichtlich noch vom Finanzamt oder sonstigen öffentlichen Stellen anerkannt.

Beispiel Einfamilienhaus

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon,BestwigEsloheHallenbergMarsbergMedebachMeschedeOlsbergSchmallenbergSundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden AnröchteBad SassendorfEnseErwitteGesekeLippetalLippstadtMöhneseeRüthenSoestWarsteinWelverWerl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in AltenbekenBad LippspringeBad WünnenbergBorchenBürenDelbrückHövelhofLichtenauPaderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad DriburgBeverungenBorgentreichBrakelHöxterMarienmünsterNieheimSteinheimWarburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis DüsseldorfKölnBonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in WillingenKorbachBad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.

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