Verkehrswertgutachten

Meine Verkehrswertgutachten entsprechen den normierten Anforderungen des Baugesetzbuches – BauGB

§ 194 BauGB         „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

und der Immobilienwertverordnung – ImmoWertV sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006 – WertR 06 mit den Anlagen 1 bis 11 und 12 bis 22, bzw. der Bodenrichtwertlinie – BRW-RL der Vergleichswertrichtlinie VW-RL, der Ertragswertrichtlinie EW-RL und der Sachwertrichtlinie – SW-RL an die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken.

Sie genügen grundsätzlich den strengen Anforderungen, denen Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken vor allem bei möglicher Weise strittigen Anlässen wie z.B. des steuerlichen Bedarfs, der Zwangsversteigerung oder des Familienrechts, wie der Erbschaftsregelung, Schenkung sowie Scheidung genügen und vielleicht auch mal gerichtlich entschieden werden müssen.

Sie setzen immer eine umfangreiche Recherche bei ca. 10 bis 15 Behörden zur Klärung aller wertrelevanten öffentlichen Rechte und Belastungen sowie eine ausgiebige Ortsbesichtigung und Abgleich der Akten- und Genehmigungslage mit den vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten voraus. Falls keine Pläne vorliegen oder diese von den vorliegenden Plänen abweichen, wird ein Aufmaß gefertigt.

Das Verkehrswertgutachten besteht zunächst aus einer Beschreibung des Grundstücks einschließlich seiner Rechte, einer Beschreibung des Gebäudes, der Erfassung und Beschreibung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, einer Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, Brutto-Grundfläche, Brutto-Raum-Inhalt und planungsrechtlichen Zahlen. Danach folgen die Wertermittlung des Grund und Bodens sowie des Gebäudes. Überwiegend erfolgt die Wertermittlung über das Ertragswertverfahren, wenn der nachhaltig erzielte Ertrag im Vordergrund steht, wie bei Miet- und Gewerbeobjekten, oder über das Sachwertverfahren, wenn die Eigennutzung im Vordergrund steht, wie bei Einfamilienhäusern. Die Summe aus Boden- und Gebäudewert wird i.d.R. bei Sachwertobjekten an den Markt angepasst. Im letzten Wertermittlungsabschnitt werden für die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, wie Baumängel, wirtschaftliche Überalterung, abweichende Erträge, besondere Risiken, private, öffentliche, dingliche Rechte und Belastungen Barwertabschläge oder -zuschläge berücksichtigt. Zur Kontrolle erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des festgestellten Verkehrswerts über die im Marktbericht des Gutachterausschusses veröffentlichten Kennwerte.

Die fertigen Verkehrswertgutachten sind klar strukturiert, umfassen je nach Umfang des zu bewertenden Objekts einen 60 bis 80 Seiten langen Textband und einen Anlagenband mit Übersichts- und Lageplänen, Liegenschaftskarte, Gebäudeplänen, Grundbuchauszügen, planungsrechtlichen Grundlagen, Quellen für Bodenrichtwerte, Mietwerte, Standortfaktoren sowie eine reichhaltige Bebilderung des Umfeldes, Gebäudes, der Räume sowie Bauschäden.

Beispiel Einfamilienhaus

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon, Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, LippetalLippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in Willingen, Korbach, Bad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.

Verlinkungen