Gutachten sind Vertrauenssache. Ein unabhängiger Gutachter ist auf Weiterempfehlung angewiesen. Deshalb lege ich Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es liegt in meinem höchsten Interesse, den jeweiligen Auftraggeber mit meiner Tätigkeit bestens zufrieden zu stellen. Dazu gehört eine umfassende Beratung über Aufgabenstellung und Inhalt des Gutachtens vor Aufnahme meiner Tätigkeit.
Sie benötigen den Wert einer Immobilie für ihre Zwecke, haben aber keine Erfahrung auf dem Gebiet und wollen wissen, wie Sie zu dem erforderlichen Ergebnis kommen?
Sie wissen daher noch nicht, ob Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder nur eine Kurzfassung oder eine Wertermittlung in der "light"-Fassung benötigen oder ob für Ihre Zwecke gar eine überschlägliche Wertermittlung über den Immobilienwert anhand von Marktdaten ausreicht?
Wenn das Risiko der Uneinigkeit besteht, (streitige Erbschaft, Steuern, Scheidung, Betriebsübergang) kann das Bewertungsobjekt nicht genau genug beschrieben werden, da erfahrungsgemäß die Gegenpartei oft ganz andere Wertvorstellungen hat. In diesen Fällen empfehle ich ein vollständiges Verkehrswertgutachten.
Ist dagegen zu erwarten, dass keine Konflikte auftreten, z.B. bei einvernehmlicher Erbschaftsregelung, Kauf oder Veräußerung, reicht nach meiner Erfahrung ein Verkehrswertgutachten in Kurzfassung aus. Nur für den Eigenbedarf und weil Sie die Rechte und Belastungen Ihres Grundstücke genau kennen, kann auch schon mal die Wertermittlung "light" ausreichend sein. Dabei handelt es sich aber nicht mehr um ein Verkehrswertgutachten, weil die Risiken aus eventuel bestehenden Rechten und Belastungen nicht recherchiert und bewertet wurden.
Liegt Ihnen ein Immobilienwert vor und sie haben Zweifel, ob der angegebene Wert realistisch ist, kann es im Vorfeld, bevor Sie viel Geld in ein Verkehrswertgutachten investieren, hilfreich sein, überschläglich den Immobilienwert anhand von Marktdaten zu ermitteln.
Eine Beratung im Vorfeld einer Beauftragung schafft oft Klarheit über den Sinn und den Umfang eines erforderlichen Gutachtens oder einer sonstigen fach- und sachkundigen Dienstleistung.
Dabei können auch der Verfahrensablauf, die erforderliche Bearbeitungszeit sowie die Ihnen entstehenden Kosten besprochen werden.
Als öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erbringe ich meine Gutachten und Beratungen sachkundig, unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch. Mit meiner Erfahrung kann ich Ihnen helfen und berate Sie gerne im Vorfeld der Beauftragung unverbindlich, damit Sie das Gutachten erhalten, das Sie benötigen.
Falls Sie noch Fragen haben, beantworte ich diese gerne telefonisch, per e-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.