Überschlägliche Wertermittlung

Wollen Sie nur das ungefähre Preisniveau einer Immobilie erfahren, oder Ihnen liegt ein Immobilienwert, z.B. von einer anderen Partei, vor und sie haben Zweifel, ob der angegebene Wert realistisch ist, kann es in einigen Fällen, bevor Sie viel Geld in ein Verkehrswertgutachten investieren, hilfreich sein, überschläglich den Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Dabei werden einige Vergleichsfaktoren der überschläglich zu bewertenden Immobilie wie z.B.

  • Gebäudetyp
  • Baujahr
  • Restnutzungsdauer
  • Grundstücksfläche
  • Bodenwert
  • Bruttogrundfläche
  • Wohnfläche
  • Rohertrag

mit den vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte empirisch ermittelten Marktdaten verglichen. Die unterschiedlichen Einflussfaktoren sind aus tatsächlichen Kauffällen der vergangenen 4 Jahre nach dem mathematischen Modell der multiplen exponentiellen Regression abgeleitet worden.

Bei der Datenerfassung aus den vorgelegten notariellen Kaufverträgen konnte der Gutachterausschuss natürlich den individuellen Ausstattungsstandard nicht berücksichtigen.  Der Gutachterausschuss geht daher von einer normalen Ausstattung aus. Ebenfalls sind Mängel und Schäden nur pauschal berücksichtigt worden.

Das Verfahren mit Anpassung der Vergleichsfaktoren mit den Daten der zu bewertenden Immobilie dient jedoch nur der Ermittlung des überschläglichen Preisniveaus und kann Ihnen als grobe Einschätzung des Immobilienwerts dienen. Es ersetzt nicht ein Verkehrswertgutachten.

Dieses ungefähre Preisniveau für Ihre Immobilie ermittele ich Ihnen gerne auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten.

Eine Verbesserung dieses überschläglichen Wertermittlungsverfahrens kann durch eine zusätzliche Ortsbesichtigung erfolgen, weil ich dann grob Lage-, Grundstücks- oder Gebäudeeigenschaften, sowie Ausstattungsstandard, eventuelle Baumängel oder sonstige Eigenschaften durch Zu- oder Abschläge berücksichtigen kann.

Beispiel Einfamilienhaus

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon, Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, LippetalLippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in Willingen, Korbach, Bad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.