Vorberatung – Arbeitsablauf – Umfang – Honorierung

Mit einer Vorberatung helfe ich Ihnen gerne und unverbindlich mit meiner Erfahrung, damit Sie das erhalten, was Sie benötigen.

An die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Grundstücke stellen die rechtlichen Normen § 194 BauGB, ImmoWertV sowie Wertermittlungs-Richtlinien strenge Anforderungen, um ein objektives, belastbares und gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Überprüfung standhaltendes Ergebnis erzielen zu können. Diesen Anforderungen werde ich im Interesse meiner Auftraggeber gerne gerecht.

Gegenstand der Wertermittlung eines Grundstücks sind in der Regel Grund- und Boden, Gebäude, Grundstücksrechte und Belastungen sowie weitere besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale und, wenn erforderlich, Zubehör.

Der Auftrag kann mündlich, per e-Mail, schriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt werden.

Die zeitliche Abfolge meiner Arbeit sieht in der Regel wie folgt aus:

  • Vollmacht des Eigentümers
  • Anfrage der Grundstücksrechte
  • Informationen des Eigentümers und/oder Grundstücksverwalters über alle wertrelevanten Sachverhalte
  • Akteneinsicht bei der Gemeinde oder Baugenehmigungsbehörde
  • Ortstermin mit freier Terminabstimmung mit dem Auftraggeber oder Bewohner
  • Erarbeitung des Gutachtens

Die Bearbeitungszeit beträgt Im Allgemeinen für ein vollständiges Verkehrswertgutachten zwei bis drei Monate, für ein Kurzgutachten benötige ich vier bis sechs Wochen und Beratungen schiebe ich auch gerne spontan nach Ihren Terminwünschen dazwischen.

Bezüglich der Honorierung orientiere ich mich im Falle eines Verkehrswertgutachtens an der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, nach der sich auch der Gutachterausschuss seine Gutachten honorieren lässt. Für die Kurzfassung setze ich vom Honoraranteil jedoch nur 60 % und die "light"-Fassung 50 % an. Gerichtsgutachten und Beratungen einschließlich Ortsbesichtigungen berechne ich nach Zeitaufwand.

 

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