Plausibilitätsprüfungen

Eine gegnerische Partei oder das Gericht im prozessualen Beweisverfahren haben einen Gutachter mit der Bewertung eines Grundstücks beauftragt. Jedoch erfüllt das erstellte Gutachten offensichtlich nicht die Voraussetzungen eines Verkehrswertgutachtens. Es ist weder nachvollziehbar noch überprüfbar.

Dann kann in einer Plausibilitätsprüfung nur durch ein transparentes, schlüssig nachvollziehbares Verkehrswertgutachten auf Grundlage aller Kriterien des § 194 BauGB, der ImmoWertV, der WertR 06 und sonstiger Normen unter Berücksichtigung der anerkannten Indizes des Statistischen Bundes- oder Landesamtes und der örtlichen Gutachterausschüsse und der wertbeeinflussenden regionalen Faktoren der örtlichen Mietspiegel und der Marktberichte der örtlichen Gutachterausschüsse Position bezogen werden.

Aber auch bei privaten Streitigkeiten z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten, können unterschiedliche Auffassungen zur Richtigkeit eines Gutachtens, welches eine Partei in Auftrag gegeben hat, aufeinanderprallen. In einem zweistufigen Verfahren kann ich eine überschlägliche Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität vornehmen, Ihnen eine Grobeischätzung über die offensichtliche Fehlerhaftigkeit oder vermutliche Richtigkeit des Gutachtens in einem Beratungsgespräch mitteilen. Erst danach können Sie entscheiden, ob ein Gegengutachten in Auftrag gegeben werden soll.

Geschäftsbereich:

Überwiegend erstelle ich Grundstückswertermittlungen bzw. Verkehrswertgutachten für Grundstücke, bzw. Immobilien regional in Südwestfalen, bzw. der Sauerland-Hellweg-Region. Dies sind im Hochsauerlandkreis die Städte und Gemeinden ArnsbergBrilon, Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Im Kreis Soest sind es die Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, LippetalLippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Im Kreis Paderborn begutachte ich in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und im Kreis Höxter in den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebaldessen. In der Stadt Hamm habe ich ebenfalls einige Wertgutachten erstellt. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter reicht aber auch bis Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster im Westen des Landes. Jedoch bin ich auch in benachbarten Bundesländern wie in Willingen, Korbach, Bad Arolsen und Marburg im benachbarten Hessen, im Weserbergland in Niedersachsen bis nach Thüringen in den neuen Bundesländern als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien bundesweit gutachterlich tätig.

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