Praxisbeispiel

Das unter Denkmalschutz stehende Ackerbürgerhaus aus 1856 ist in den achtziger Jahren kernsaniert worden. Seinerzeit wurden die Fachwerkaußenwände innen mit 8 - 10 cm und die Giebelseite außen unter der Verschieferung mit 12 cm Mineralwolle gedämmt. Der Anbau hat außen ein 8 cm dickes Wärmedämmverbundsystem. Bei den außen gedämmten Wänden wurde der 3 cm tiefe Zwischenraum der Hinterkonstruktion für die Fermacellplatten noch mit Mineralfaserplatten gefüllt. Die Dachfläche wurde mit 15 cm Mineralwolle zwischen und unter den Sparen gedämmt und unter der erdgeschossigen Fußbodenheizung liegt eine 8 cm dicke Wärmedämm- und Trittschallschicht aus Styrodur und Mineralwolleplatten. Die Fenster bestehen aus einem Holzsprossenverbundsystem. Das Deelentor ist mit 4 cm Mineralwolle gedämmt.

 

Das Gebäude wurde bis 2024 mit einer Niedertemperatur-Gasheizung aus 1986 beheizt. Ein Kaminofen mit Wassertaschen war in das System eingebunden. Brauchwasser wurde in einem 300 l Boiler erwärmt. Das Erdgeschoss wird mit einer Kupferrohr-Fußbodenheizung über den 1. Heizkreislauf erwärmt. An den 2. Heizkreislauf im Obergeschoss sind Konvektionsheizkörper und in den Bädern in den Rücklauf der Handtuchwärmer eine Kupferrohr-Fußbodenheizung angeschlossen.

 

Der Energieverbrauch lag in den 10 Jahren von 2014 bis 2023 in einer Spanne von 21.302 kWh bis 39.227 kWh durchschnittlich bei 28.670 kWh im Jahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kinder-, Gäste- und Schlafzimmer im Obergeschoss nur noch eingeschränkt beheizt waren. Das führt in einem Energieausweis auf Verbrauchsbasis zu einem Endenergiebedarf von circa 150 kWh/m²*a beziehungsweise einer Energieeffizienzklasse E.

 

Nach Einbau der Wärmepumpe 2024 wurde die Heizungsvorlauftemperatur bei der Heizkurve mit 38,5° C bei einer Normaußentemperatur von -11,3° C so eingestellt, dass das Wohnbereich im Erdgeschoss mit etwa 21° C ausrechend warm wird. Aus Effizienzgründen erhält auch der 2. Heizkreislauf keine höhere Vorlauftemperatur. Aufgrund der Fußbodenheizung werden die Bäder ebenfalls 21°C warm. Bei den übrigen Räumen werden im Winter die 16 - 17° C Innentemperatur wie bisher, auch akzeptiert, weil es sich hier überwiegend um Schlaf-, Gäste- und zur Zeit nicht mehr genutzte Kinderzimmer handelt. Sollten diese Räume zu einem späteren Zeitpunkt vollwertig als Wohnräume mit 21° Innentemperatur genutzt werden, müssen die Konvektionsheizkörper gegen etwas größere Tieftemperatur-Heizkörper mit integrierter Konvektion ausgetauscht werden, die ebenfalls mit einer Vorlauftemperatur von 35° C die Räume ausreichend warm machen können.

 

Über den in den 80-er Jahren gewählten Standard hinaus sind keine energetischen Verbesserungen der Gebäudebauteile durchgeführt worden. Eine energetische Sanierung Richtung GEG - Gebäudeenergiegesetz ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Gleichwohl wird das Gebäude allein durch die energetische Sanierung mit Wärmepumpe und Fotovoltaikanlage zu einem bilanziellen Plus-Energiehaus und zwar einschließlich Haushaltsstrom und Elektromobilität.

 

Bei dem unten angeführtem Beispiel ist zu berücksichtigen, dass es sich hier nur um vorläufige Verbrauchsdaten handelt, da sie nur den Zeitraum vom 16. Juli 2024 bis zum 30. April erfassen. Die Wintertage sind zwar schon erfasst, der Sommer jedoch nur in der 2. Jahreshälfte 2024. Die Daten werden aber monatlich aktualisiert.

 

Der Energiebedarfsanteil für Heizung und Warmwasser wird erst ab Anfang Januar aufgeführt, weil zu diesem Zeitpunkt die Wärmepumpenhydraulik noch einmal optimiert worden ist.

Für diejenigen, die sich für Detailinformationen interessieren, habe ich im Folgenden noch die Monitoringdaten der Wärmepumpe Lambda EU15L vom 16. Juli 2024 bis zum 30. April 2025 angefügt.

 

Der Gaskostenvergleich berücksichtigt eine Gas-Brennwertheizung mit einem Systemverlust von 6 %.

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