Vollmacht

Für die von mir benötigten amtlichen Auskünfte verlangen verschiedene Behörden eine Vollmacht des Eigentümers.

Wenn Sie als Auftraggeber gleichzeitig Eigentümer oder Miteigentümer z.B. in einer Eigentümer- oder Erbengemeinschaft sind, unterschreiben Sie selber. Wenn Sie nicht selber Eigentümer sind, bitten Sie den Eigentümer um seine Unterschrift.

Sofern Sie aber als amtlich bestellter Betreuer, Pfleger oder Vormund für einen hilfsbedürftigen Menschen dessen Grundstücksgeschäfte erledigen wollen, benötige ich von Ihnen die unterschriebene Vollmacht und zusätzlich eine Kopie der gerichtlichen Bestellung durch das Amtsgericht bzw. Betreuungs- oder Familiengericht.

Als Erbe ist es für Sie jedoch etwas komplizierter, wenn der Verstorbene noch in den amtlichen Unterlagen als Eigentümer aufgeführt ist und das Grundstück noch nicht auf Sie übertragen worden ist. In diesem Fall benötige ich

  • neben der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht
  • die Sterbeurkunde des bisherigen Eigentümers
  • und eine Kopie des Erbscheines
  • oder des Testaments
  • oder der Abstammungsurkunde
  • oder des Eröffnungsprotokolls über die Verfügung von Todes wegen des zuständigen Amtsgerichts

Bei Gerichtsgutachten ersetzt der Beschluss des Amtsgerichts über die Beauftragung des Sachverständigen die Vollmacht.

Sie können mir alle notwendigen Angaben wie

  • Name des Eigentümers
  • und Stadt und Straße des Grundstücks
  • oder Gemarkung, Flur und Flurstück

telefonisch oder per e-Mail mitteilen und ich schicke Ihnen ein ausgefülltes Vollmacht-Formular zurück oder Sie drucken das hier bereitgestellte Formular aus und tragen selber alle erforderlichen Daten ein.

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