Sie möchten ein Grundstück oder Teileigentum verkaufen?
Auftraggeber: Privatpersonen, Unternehmen, Öffentliche Hand
Sie wollen ein Grundstück oder Teileigentum veräußern und es ist Ihnen nicht bekannt, welcher Preis auf dem Markt realistisch erwartet werden kann und ob der von Ihnen angedachte Verkaufspreis dem Verkehrswert = Marktwert entspricht?
Wenn Sie den Preis anfangs zu hoch ansetzen, finden Sie keinen Käufer und bleiben monate- oder jahrelang auf der Immobilie sitzen, während der Marktwert = Verkehrswert alters- und unterhaltungsbedingt immer weiter schwindet. Wenn Sie den Verkaufspreis danach aber zu schnell reduzieren, verlieren Sie bei potentiellen Käufern, die den Markt beobachten, Ihre Glaubwürdigkeit. Setzten Sie den Preis jedoch zu niedrig an, verlieren Sie unnötig Geld.
Bei Preisverhandlungen mit potentiellen Käufern sollten Sie daher als Verkäufer mit Hilfe eines neutralen, maklerunabhängigen Verkehrswertgutachtens überzeugende Verkaufs- und Wertargumente über Ihre Immobilie auf den Tisch legen können.
Einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Grundstücks nehmen Grundstücksrechte. Die Ermittlung des Verkehrswertes beinhaltet daher grundsätzlich auch die Bewertung der Grundstücksrechte und Belastungen. Lasten und Beschränkungen, wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Wegerecht, öffentliche Beiträge oder privatrechtliche Verträge können den Wert einer Immobilie deutlich herabsetzen. Auch der Ausbauzustand, sowie wertrelevante Bauschäden und Mängel oder sonstige besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden bei der Ermittlung des Verkehrswertes erfasst.
So können Sie potentiellen Käufern mit einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine solide vertrauenswürdige Entscheidungsgrundlage an die Hand geben, bevor diese sich zum Kauf Ihrer Immobilie entschließen.