Sie möchten ein Grundstück oder Teileigentum erwerben?
Auftraggeber: Privatpersonen, Unternehmen, Öffentliche Hand
Beim Erwerb eines Grundstücks oder Teileigentums ist es Ihnen wichtig zu wissen, ob der geforderte Preis dem Verkehrswert = Marktwert entspricht? Nicht selten liegen die geforderten Preise deutlich über dem am Markt erzielbaren Wert.
Einen guten Verhandlungserfolg können Sie aber nur dann erwarten, wenn Sie dem Verkäufer überzeugende Argumente bei der Preisverhandlung vorlegen können. Das geht nur mit einem soliden und belastbaren Verkehrswertgutachten.
Einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Grundstücks nehmen Grundstücksrechte. Die Ermittlung des Verkehrswertes beinhaltet daher grundsätzlich auch die Bewertung der Grundstücksrechte und Belastungen. Lasten und Beschränkungen, wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Wegerecht, öffentliche Beiträge oder privatrechtliche Verträge können den Wert einer Immobilie deutlich herabsetzen.
Auch der Ausbauzustand, sowie wertrelevante Bauschäden und Mängel oder sonstige besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden bei der Ermittlung des Verkehrswertes erfasst. So bekommen Sie als potentieller Käufer eine allumfassende Aussage über Ihr Wunschgrundstück und das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit in Ihrer Entscheidung bei einer Investition, bevor Sie das Grundstück oder Teileigentum erwerben.
In aller Regel müssen private Erwerber den Kauf einer Immobilie finanzieren. Um das eigene finanzielle Engagement entsprechend abzusichern, bemessen Banken die Kredithöhe am Wert der Immobilie. Der von der Bank gewährte Realkredit liegt meistens bei 50 % des Verkehrswertes bzw. 60 % des Beleihungswertes. Dieses muss dann durch ein Verkehrswertgutachten oder ein Beleihungswertgutachten nachgewiesen werden.