Sie wollen Immobilienvermögen
vererben?
Oder haben Sie ein Grundstück oder Teileigentum geerbt?
Auftraggeber: Erblasser, Erben, Anwälte,
Familiengerichte
Wenn Sie Erblasser oder Erbe sind, können im Falle einer Erbregelung oder Erbauseinandersetzung für Sie
verschiedene Auftragsgründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens Anlass geben.
- Bei der Verfassung eines Testaments ist es für den Erblasser wichtig zu wissen, welchen Wert die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke haben, damit er sein Vermögen gerecht unter seinen
Nachkommen aufteilen kann.
- Der Beachtung der Höhe des Pflichtteilsanspruches kommt dabei besondere Bedeutung bei.
- Bei einer Erbschaft besteht innerhalb der Erbengemeinschaft stets die Gefahr einer Auseinandersetzung über Verteilung oder Auszahlung von Gemeinschaftseigentum und den Wertanteil einer geerbten
Immobilie. Um gerichtliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist ein Gutachten über den Wert des Immobilienvermögens unvermeidbar. Gutachten helfen dabei, den Wert des Nachlasses fair und
einvernehmlich aufzuteilen.
- In vielen Fällen wollen sich innerhalb einer Familie Erblasser und Erben noch zu Lebzeiten einvernehmlich über das im Todesfalle aufzuteilende Vermögen einigen. Um die betreffenden Grundstücke
und das übrige Vermögen transparent, fair und einvernehmlich aufteilen zu können, hilft ein Gutachten, familiären Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen.
- In einigen Fällen wollen Erblasser schon zu Lebzeiten Ihr Immobilienvermögen ihren Erben überlassen aber noch weiter in Ihrer Wohnung oder ihrem Einfamilienhaus wohnen bzw. festlegen, dass der
überlebende Partner weiter dort wohnen kann. Dann ist es wichtig, rechtzeitig den Umfang des Wohnrechts oder Wohnungsrechts und die damit verbundenen Rechte zugunsten des Wohnungsberechtigten und der
Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen dem Grundstücks- oder Wohnungseigentümer [Erben] und dem Wohnungsberechtigten [Erblasser] vertraglich und dinglich zu regeln. Hier trägt ein
Verkehrswertgutachten erheblich zur finanziellen Klarheit bei.
- Wenn aber schon eine gerichtliche Auseinandersetzung um einen Erbanspruch, z.B. den Pflichtanteil begonnen hat, ist im Prozess ein Nachweis durch ein Gutachten über die Höhe des Verkehrswertes
von Nöten.
Die Ermittlung des Verkehrswertes beinhaltet grundsätzlich auch die Bewertung der Grundstücksrechte und Belastungen, wie z.B. Reallasten, Erbbau-,
Nießbrauch-, Wohnungs-, Wegerechte, etc. sowie auch die Berücksichtigung von wertrelevanten Bauschäden und/ oder Mängeln.
Die Kosten eines rechtzeitig in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Höhe des Verkehrswertes dabei stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer
gerichtlichen Auseinandersetzung, geschweige denn den oft nicht mehr zu kittenden familiären Zerwürfnissen.
Sie wollen Erbschaftssteuern sparen?
Dazu habe ich Ihnen einige Informationen im Unterpunkt Steuerlicher Bedarf zusammengetragen.