Natürlich möchten Sie wissen, was ein Gutachten oder eine Beratung bei mir kostet?

Billig kann teuer werden. Fragen Sie daher nicht, was ein Gutachten kostet, sondern wie viel es wert ist! – Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist bei mir immer ein individuelles Werk, erfordert von mir nicht unerheblichen Aufwand und kann nicht billig sein. Der englische Sozialphilosoph John Ruskin bringt es mit einem Zitat auf den Punkt.

"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand schlechter  machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.“

Honorar

Verkehrswertgutachten

Um Ihnen ein Verkehrswertgutachten, auf dass Sie sich verlassen können, in gewissenhafter Arbeit erstellen zu können, orientiere ich mich bei der Honorierung von Verkehrswertgutachten am VermWertKostT, Nr. 5 zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW, nach dem sich auch der Gutachterausschuss seine Verkehrswertgutachten honorieren lässt. In §§ 14 bis 16 meiner "Auftrags- und Vertragsbedingungen sowie Vergütung für gutachterliche Tätigkeiten" habe ich die angebotenen Leistungen sowie deren Honorar differenziert dargelegt.

Das Honorar setzt sich dabei aus einem wertabhängigen Grundhonorar, Zuschläge für Objektarten und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sowie Nebenkosten und Umsatzsteuer zusammen.

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit des im Gutachten ermittelten vorläufigen Werts des begutachteten Objekts ermittelt. Wertminderungen durch besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale bleiben dabei unberücksichtigt.

Wert bis 1 Mio. €

  1.200 € zzgl. 0,20 % vom Wert

Wert über 1 Mio. € bis 10 Mio €

  2.400 € zzgl. 0,10 % vom Wert

Wert über 10 Mio. €   7.250 € zzgl. 0,05 % vom Wert

Für Grundstücke mit Schwierigkeitsgraden wird ein Objektzuschlag erhoben.

Sonderimmobilien, z.B. Gaststätten und Hotels, Pflegeimmobilien

  40 %

Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch

  30 %

Unterschiedliche Qualitätstichtage, z.B. bei Scheidungen                

  30 %

Teileigentum

  20 %

Zusätzliches Wertermittlungsverfahren

  20 %

Gemischte Nutzungen im Objekt

  10 %

Inhomogenes Gebäude mit unterschiedlichen Baujahren

  10 %

Mehrere Gebäude auf dem Grundstück (keine Nebengebäude)

  10 %

Fiktiv abteilbares und selbständig bebau- oder nutzbares Teilgrundstück

(bei mehreren Teilgrundstücken geringere Zuschläge von bis zu 2 % je Teilgrundstück – siehe AGB)

  15 %

Besondere Eilbedürftigkeit

  10 %

Unbebaute Grundstücke

- 20 %

Aktualisierung eines Verkehrswerts aus einem meiner früheren Gutachten

- 30 %

Für erhöhten Aufwand können bei besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen Zuschläge erhoben werden.

Sind für die Wertermittlung aufgrund fehlender Pläne oder geänderter Grundrisse Aufmaß und Zeichnungen gesondert zu erstellen, werden 2,25 €/m² Wohn- oder Nutzfläche als pauschaler Aufwand angesetzt. Sind aufgrund fehlender oder fehlerhafter Bemaßung bzw. Planabweichungen nur Kontrollmessungen erforderlich, werden diese mit 0,75 €/m² pauschal in Ansatz gebracht.

Für die den Grundstückswert ergänzende Wertberechnung von Fotovoltaikanlagen werden pauschal 400 € Honorar berechnet.

wenn besondere wertrelevante bauliche Eigenschaften wie Baumängel, Bauschäden, Reparaturstau im erheblichen Umfang, wirtschaftliche Überalterung, Revitalisierungs-, Umnutzungs-, Um-, Ausbau- und Abbruchkosten aufwändig zu ermitteln und wertmäßig zu berücksichtigen sind,

wenn besondere wertrelevante rechtliche Gegebenheiten wie dingliche, öffentliche und private Rechte oder Belastungen, öffentliche Beiträge, abweichende Erträge, Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau, Miet- und Pachtverträge, Altlasten zu berücksichtigen sind,

wenn weitere Unterlagen oder umfangreiche Recherchen erforderlich sind oder sonstige Erschwernisse bei der Ermittlung wertrelevanter Eigenschaften auftreten,

wird der zusätzliche Zeitaufwand pauschal als Aufschlag berücksichtigt.

Das Honorar für die Beschaffung der für die Bewertung erforderlichen amtlichen Auskünfte und Unterlagen, sowie der Zeitaufwand beim Ortstermin ist als Service im oben genannten Honorar enthalten. Dieses gilt jedoch nicht für anfallende Gebühren sowie Fahrtkosten und Fahrtzeit.

Verkehrswertgutachten in Kurzfassung

Für Kurzgutachten werden vom oben angeführten Grundhonorar einschließlich des Objektzuschlages 60 % (720 € Grundhonorar und 1,2 ‰ Wertzuschlag) zuzüglich des erhöhten Aufwandes bei besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen erhoben.

Im Falle einer Auftragserweiterung zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten werden 50 % des Vollhonorars angerechnet.

Wertgutachten "light"

Für Wertgutachten in "light"-Fassung werden vom oben angeführten Grundhonorar einschließlich des Objektzuschlages 55 % (660 € Grundhonorar und 1,1 ‰ Wertzuschlag) zuzüglich des erhöhten Aufwandes bei besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen erhoben.

Auslagen für öffentliche Auskünfte und Unterlagen fallen nicht an.

Im Falle einer Auftragserweiterung zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten werden 55 % des Vollhonorars angerechnet.

Überschlägliche Wertermittlung

Für die Ermittlung des ungefähren Preisniveaus werden pauschal 250 € berechnet, wenn sie ausschließlich anhand von vorgelegten Eckdaten des Auftraggebers erfolgt. Nebenkosten fallen dabei nicht an.

Wenn zusätzlich eine Ortsbesichtigung mit Begehung durchgeführt wird, um Gebäudetyp, baulichen Zustand, Ausstattungsstandard und gegebenenfalls besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigen zu können, wird dieser Aufwand nach Zeithonorar zuzüglich Fahrtkosten berechnet.

Im Falle einer Auftragserweiterung zu einem Verkehrswertgutachten werden 125 € pauschal angerechnet.

Gerichtsgutachten

Das Sachverständigenhonorar für Gerichtsgutachten wird nach §§ 5 bis 9 (1) i.V. mit Anlage 1, Nr. 7, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG berechnet.

Plausibilitätsprüfung anderer Gutachten

Die Prüfung anderer Gutachten auf Plausibilität wird entsprechend tatsächlichem Aufwand nach Zeithonorar sowie angefallenen Nebenkosten berechnet.

Mietwertgutachten

Das Honorar für die Erstellung eines Mietgutachtens einer Wohnung oder einer gewerblichen Nutzfläche ist abhängig von der Miethöhe und der Anzahl der zu bewertenden einzelnen Wohnungen, bzw. der Größe der Nutzfläche innerhalb eines Objektes. Es setzt sich dabei aus einem Grundhonorar von 1.000 € und einer Monatsmiete pro Wohnung usammen.

Sollen Mietwertgutachten für mehrere Wohnungen der gleichen Wohnanlage erstellt werden, werden von der Anzahl der Wohnungen abhängige Mengenrabatte von 20 bis 50 % gewährt. Bei gewerblichen Nutzungen über 200 m² Fläche gleicher Nutzungsart und großen Räumen bzw. Hallen können ebenfalls angemessene Honorarminderungen eingeräumt werden.

Beratungen

Die Honorierung bei Beratungen erfolgt nach Zeithonorar zuzüglich Fahrtkosten.

Wohn- und Nutzflächen

Für die Erstellung eines Aufmaßes, Anfertigung des aufgemessenen Grundrisses sowie Flächenberechnung berechne ich pauschal ein Basishonorar von 150 € sowie 3,00 €/m² Wohn- und Nutzfläche zuzüglich Fahrtkosten. Wird ein Grundriss, jedoch ohne korrekte Bemaßung, gestellt bzw. sollen bei bestehendem Grundriss mit Bemaßung die tatsächlichen Maße kontrolliert werden und beschränkt sich die Leistung auf Aufmaß und Flächenberechnung, reduziert sich das Flächenhonorar auf 1,50 €/m².

Zeithonorar

Leistungen nach Zeitaufwand werden in Anlehnung an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG [Abschnitt 3, § 9 (1) i.V. mit Anlage 1, Honorargruppe 7 - Preisstand III.Q.2020] einschließlich einer jährlichen Indexierung [Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreise und Monatsgehälter je zur Hälfte] berechnet. Der aktuelle Stundensatz liegt bei 130 €/h. Die Berechnung des Zeithonorars erfolgt für jede angebrochene halbe Stunde.

Pauschalhonorar

Für gutachterliche Leistungen kann alternativ ein Pauschalhonorar inklusiv Nebenkosten vereinbart werden, wenn der Auftragsumfang klar bezüglich Wertrahmen, Objektart, Schwierigkeitsgraden und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen bestimmt werden kann.

Nebenkosten

Durch das Honorar sind die bei einem Verkehrswertgutachten anfallenden büroeigenen Nebenkosten abgedeckt. Hierzu zählt eine ausgedruckte Ausfertigung des Gutachtens im Einband oder als PDF-Datei, einschließlich Briefporto. Für Ortstermine in der Kernstadt Brilon werden keine Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Auslagen für öffentliche Auskünfte und Unterlagen werden in Höhe der tatsächlichen Gebühren- oder Kostenbescheide in Rechnung gestellt.

Nebenkosten (Lichtpausen, Kopien, Ausdrucke, Daten-CD, Porto, etc.) werden, soweit sie nicht im Honorar des Verkehrswertgutachtens abgegolten sind, in Höhe der tatsächlichen Auslagen bzw. folgenden Positionen in Anlehnung an das JVEG [Abschnitt 2, §§ 7 (2 und 3), 12 (1)]  berechnet.

Ablichtungen und Ausdrucke

  0,50 € für die ersten 50 Seiten

Ablichtungen und Ausdrucke

  0,15 € für jede weitere Seite

Farbkopien und Farbdrucke

  1,00 € für die ersten 50 Seiten

Farbkopien und Farbdrucke

  0,30 € für jede weitere Seite

Farbfotos

  2,00 € für die Erstabzüge

Farbfotos

  0,50 € für weitere Abzüge

Bindung des Gutachtens

  5,00 € je Band

Einzeldateien als e-Mail

  2,00 €/Datei

Datensatz als e-Mail

  6,00 €/e-Mail

Elektronisch gespeichertes Gutachten

30,00 € auf Daten-CD

Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und nach o.a. Positionen jedoch mit mindestens 25,00 € pro Ausfertigung berechnet.

Fahrtkosten je Kilometer

  0,75 €/km

Fahrzeiten für Ortstermine oder Akteneinsichten werden nach Zeitaufwand zusätzlich zum Gutachten­honorar in Rechnung gestellt.

Umsatzsteuer

Auf alle Honorare und Nebenkosten wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Im Übrigen gelten meine "Auftrags- und Vertragsbedingungen sowie Vergütung für gutachterliche Tätigkeiten".

Verlinkungen